Warenkunde: Kräuterliköre

Ein frühes Rendevous von Kräutern & Alkohol

Hieronymus von Brunschwig war um 1500 als „Wundarzt“ einer der ersten in Europa, der vergorenen Alkohol destillierte, mit Kräutern versetzte und zu medizinischen Zwecken verwendete. Die Verwendung von destilliertem Alkohol setzte sich, wegen der hohen Haltbarkeit der Inhaltsstoffe durch und führte so schrittweise zu unserem heutigen Getränk „Bitter“. Die Herstellungs- und Anwendungskunst ist immer weiter verfeinert und überliefert worden – besonders von Apothekern, Ärzten und Mönchen. Kräutern aus der gesamten Welt waren ab dem 17. und 18. Jahrhundert in Europa verfügbar. Das erschloss neue Möglichkeiten. Die Verfügbarkeit und Qualität der Kräuter, deren Inhalts- und Wirkstoffe sich für eine Extraktion eignen, erhöhten sich rapide. Aufgrund der hohen Beliebtheit begannen in dieser Zeit nun auch Gastwirte ihre eigenen Balsame, Elixiere und Bitter aus heimischen sowie exotischen Kräutern zu produzieren und als Getränke ihren Gästen anzubieten.

Innerhalb der „Kräuter“ unterscheidet man nach „Halbbitter“ und „Bitter“

Sowohl die Kategorie der Bitter als auch die der Liköre sind in der Spirituosenverordnung definiert. Eine Spirituose ist hiernach eine als „Zum menschlichen Verbrauch bestimmte alkoholische Flüssigkeit mit besonderen organoleptischen Eigenschaften, die einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol. aufweist“ (Ausnahme: Eierlikör mit 11 % vol. Alkohol).

Ob es sich bei einer Spirituose um einen Likör/Halbitter oder Bitter handelt, ist vor allem vom Zuckergehalt abhängig. Der „Likör“ gilt als Sonderform der Spirituose, mit mindestens 100 g/l Zucker (Sonderfälle sind 80 g/l bei Enzianlikör, 70 g/l bei Kirschlikör). Sobald eine Spirituose diesen Zuckergehalt besitzt/überschreitet, muss sie als Likör und nicht als Spirituose deklariert werden. Halbbitter fallen unter die Kategorie der (Kräuter-) Liköre, mit mindestens 100 g Zucker/Liter.

BITTER

Spirituose mit Mindestalkoholgehalt von 15% vol.

und unter 100g Zucker/Liter

mit vorherrschend bitterem Geschmack,
hervorgerufen durch Aromatisierung von Trinkalkohol mit natürlichen und/oder naturidentischen Aromastoffen
 

UNDERBERG

LIKÖR

Spirituose mit Mindestzuckergehalt:

Allgemein:  100g/Liter

Enzianlikör: 80g/Liter
Kirschlikör: 70g/Liter



HALBITTERLIKÖRE

Geschützte geographische Angaben

Vor allem aus dem Wein-Bereich sind geschützte Geografische Angaben bekannt, und häufig auch entscheidenes Kaufkriteriumm bzw. ein wertvoller Indikator für die Qualität von Food-Produkten. Am Beispiel Underberg nachfolgend die Auslobung einer geografischen Angabe erklärt:

Die geografische Angabe „Rheinberger Kräuter“ darf bei Erfüllung von bestimmten Standards die Bezeichnung des Lebensmittels (früher Verkehrsbezeichnung), in diesem Fall also „Bitter“, ersetzen. Voraussetzungen, damit sich ein Bitter bzw. Underberg „Rheinberger Kräuter“ nennen darf, sind u.a.:

  • Herstellung in Rheinberg
  • Mindestalkoholgehalt 40 %vol.
  • Extraktgehalt mind. 12 g/l
  • Keine Zugabe süßender Erzeugnisse wie z.B. Zucker oder andere Zuckerarten
  • Keine Verwendung von Farbstoffen oder sonstigen Lebensmittelzusatzstoffe
  • Kein Zusatz von tierischen Lebensmitteln – mit Ausnahme von Honig
  • Herstellung ausschließlich nur auf der Basis von selbst gewonnenen pflanzlichen Kräuterextrakten
  • Reifung des alkoholischen Kräuterauszuges in Eichenholzfässern und/oder Holz-Bottichen (mindestens 6 Monate)

Welche Zusatzstoffe sind in Kräuterlikören erlaubt?

Alle, die im Allgemeinen bei Liköre erlaubt sind. Bei Likören ist u.a. der Einsatz von Farbstoffen (Zusatzstoff, d.h. E-Nummern) erlaubt. Nicht zugelassen sind beispielsweise Konservierungsstoffe, aber das gilt generell für Spirituosen.

Kräuter sind ALLROUNDER mit zahlreichen Verzehranlässen!

Kräutersprituosen bzw. -Liköre sind Allrounder: Feiern, Feste, Party, Grillen, nach dem Essen – auch in kleinerer Runde mit Freunden und Familie, zum Bier. Die Verwendung von Kräuterlikören ist vielseitig: vom Purkonsum über Mix-Drinks bis hin zum Marinieren von Speisen. Kräuter sind beliebte Begleiter zum kühlen Bier und zu herzhaften Speisen.

Wieviel Grad?

45 Grad um die Underberg-Flasche zu leeren, alles andere ist egal… Für Underberg empfehlen wir keine „Soll-Trinktemperatur“, sondern eine breite Temperaturspanne von 7° bis 20° C, je nach Geschmack und Saison, die durch das intensive Aromen-Profil von Underberg möglich ist. Kräuterfans, die intensive Aromen lieben, schwören auf Zimmertemperatur, Einsteiger trinken ihn gerne leicht gekühlt. Vor allem im Sommer ist die Aufbewahrung im Kühlschrank gängige Praxis.

Zeitgemäss!

Die Tatsache, dass die Markenikone Underberg nur aus Wasser, Alkohol und Kräutern aus 43 Ländern besteht, ist nicht nur vielen Fans bekannt, sie ist in der heutigen Zeit auch relevanter denn je. Das von Underberg entwickelte aufwendige Geheimverfahren „Semper idem®“ garantiert den schonenden Auszug der wertvollen Extrakte aus den erlesenen Kräutern. Es folgt eine mehrmonatige Reifezeit in wertvollen Holzfässern aus slowenischer Eiche, wodurch der Kräuter seinen natürlich-ausgewogenen Geschmack erhält. Dabei ist Underberg gentechnikfrei, vegan, glutenfrei und koscher – er enthält keine Zusatzstoffe und liegt damit ganz im Clean-Label-Trend.

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